Rechtsprechung
BFH, 27.02.1992 - X B 135/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmitteleinlegung unter Verkennung des Vertretungszwangs vor dem Bundesfinanzgerichtshof
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 537
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.04.1983 - IV B 8/83
Auszug aus BFH, 27.02.1992 - X B 135/91
Sind indes die Zulässigkeitsvoraussetzungen beider Rechtsmittel nicht erfüllt, kann unentschieden bleiben, ob ein als "Beschwerde" bezeichnetes Rechtsmittel als Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde auszulegen ist (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 I B 67-68/77, nicht veröffentlicht - NV - vom 18. April 1983 IV B 8/83, NV).
- BFH, 21.05.1993 - VIII R 31/93
Abweisung der Revision aus verschiedenen Gründen
Sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen beider Rechtsmittel nicht erfüllt, so kann unentschieden bleiben, ob ein als Revision bezeichnetes Rechtsmittel als Nichtzulassungsbeschwerde oder als Revision, ggf. auch als neben der Revision eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde auszulegen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Februar 1992 X B 135/91, BFH/NV 1992, 537, m.w.N.;… ferner Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 115 FGO Tz. 82).Da der Senat dahingestellt läßt, ob die Kläger Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt haben, können die Gerichtskosten nur nach dem niedrigeren Gebührentatbestand Nr. 1371 der Anlage 1 zu § 11 des Gerichtskostengesetzes erhoben werden (BFH-Beschluß vom 27. Februar 1992 X B 135/91, BFH/NV 1992, 537).
- BFH, 21.05.1996 - VIII B 31/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen eines postulationsfähigen …
Damit sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen beider Rechtsmittel nicht erfüllt (vgl. z. B. BFH- Beschlüsse vom 27. Februar 1992 X B 135/91, BFH/NV 1992, 537, …und vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48).Da der Senat dahingestellt läßt, ob der Kläger Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, können die Gerichtskosten nur nach dem niedrigeren Gebührentatbestand Nr. 1371 der Anlage 1 zu § 11 des Gerichtskostengesetzes erhoben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1992, 537, und in BFH/NV 1994, 48).
- BFH, 29.10.1996 - X R 138/96
Unklarheit welches Rechtsmittel eingelegt wurde bei fehlender Zulässigkeit aller …
Liegen -- wie im Streitfall -- die Zulässigkeitsvoraussetzungen weder für eine Revision noch für eine Nichtzulassungsbeschwerde vor, kann offenbleiben, welches Rechtsmittel eingelegt worden ist (z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Februar 1992 X B 135/91, BFH/NV 1992, 537 …und vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48). - BFH, 06.02.1998 - VII B 278/97 Damit sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen beider Rechtsmittel nicht erfüllt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 1992 X B 135/91, BFH/NV 1992, 537, …und vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48).
Rechtsprechung
BFH, 24.02.1992 - V B 159/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei Kenntnisnahme und Würdigung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 537
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BFH, 24.02.1992 - V B 159/91
Daß der Kläger die gegebenen Möglichkeiten zur Äußerung nicht genutzt hat, hat er selbst zu verantworten (vgl. z. B. BVerfG-Beschluß vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50/79 u. a., BVerfGE 55, 72, 94). - BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BFH, 24.02.1992 - V B 159/91
Daß das Gericht sich mit dem Vorbringen des Klägers in einer Weise auseinandersetzt, die er selbst für richtig hält, fordern diese Vorschriften nicht (vgl. z. B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Juli 1989 1 BvR 1460/85 u. a., BVerfGE 80, 269, 286).
- BFH, 09.11.1994 - IX B 96/94
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Es ist nicht erforderlich, daß sich das FG in einer Weise mit den verfassungsrechtlichen Ausführungen der Kläger auseinandersetzte, die diese für richtig halten (BFH-Beschluß vom 24. Februar 1992 V B 159/91, BFH/NV 1992, 537).